Riester Rente Ehepartner
Insbesondere Familien mit Kindern können von den staatlichen Zulagen der Riester Rente profitieren. Gehören beide Ehepartner zu den förderberechtigten Riester-Sparern, so erhalten beide Ehepartner die staatliche Riester Förderung. Die Kinderzulage für jedes Kind der Ehepartner wird hingegen nur einmal pro Familie gezahlt. Sollten beide Elternteile eine Riester Rente abgeschlossen haben, so erhält grundsätzlich die Mutter die Kinderzulage. Diese Regelung kann von den Ehepartnern jedoch individuell entschieden werden.
02.01.2009
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