Wer heute eine Riester-Rente abschließt, kommt nicht automatisch in den Genuss der staatlichen Riester-Zulagen. Um diese zu erhalten, müssen Riester-Sparer zunächst einen Antrag auf die Riester-Förderung stellen. Diesen Antrag erhält man in der Regel von dem Anbieter, bei welchen die Riester-Rente abgeschlossen wurde.
Der deutsche Staat fördert im Rahmen der Riester-Rente seit dem Jahr 2002 die private Altersvorsorge. Riester-Sparer können bei der Riester-Rente sowohl durch staatliche Zulagen als auch Steuervergünstigungen profitieren.
Beamten haben genau wie Angestellte einen Anspruch auf die staatliche Riester-Förderung. Die Riester-Rente gehört seit Jahren zu den beliebtesten Altersvorsorgeprodukten in Deutschland. Im Rahmen der Riester Rente fördert und beteiligt sich der Staat an der privaten Altersvorsorge in Form von staatlichen Zulagen. Bis heute haben laut Angaben des Bundesministeriums für Arbeitbereits zwölf Millionen Bürger einen Riester Rente-Vertrag abgeschlossen.
Die Riester-Rente gehört zu den beliebstesten Formen der privaten Altersvorsorge und wird dabei durch staatliche Zulagen stark gefördert. Die Höhe der staatlichen Zulagen hängt von der jeweiligen Lebenssituation des Antragstellers ab. Für die Berechnung der Riester-Förderung sind die folgenden Punkte relevant: Familienstand, Anzahl der Kinder, das Bruttogehalt und die Beitragshöhe des Versicherten.
27.12.2008
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