Der deutsche Staat fördert seit dem Jahr 2002 die private Altersvorsorge in Form der Riester-Rente. Im Rahmen der Riester Rente wird die eigene private Zusatzvorsorge in Form von staatliche Zulagen gefördert. Um die vollen Riester Zulagen zu erhalten, müssen Riester-Sparer einen Teil ihres monatlichen Gehalts als Beitrag einzahlen. Die volle Riester-Förderung wird gewährt, wenn der Riester Sparer 4 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens abzüglich der maximalzustehenden Zulagen monatlich einzahlt.
Um in den Genuss der vollen Riester Förderung zu kommen, müssen Riester-Sparer jährlich einen bestimmten Anteil ihres Gehaltes in die Riester-Rente einzahlen. Während der Beitrag zur vollen Riester-Förderung im Jahr 2005 noch zwei Prozent betrug, müssen Riester-Sparer seit dem Jahr 2008 vier Prozent abzüglich der maximal zustehenden Zulagen ihres Vorjahreseinkommens einzahlen. Bei hohen Jahreseinkommen besteht zusätzlich eine Beitragsdeckelung von 2100 Euro. Kann der Mindestbeitrag zur Riester-Rente nicht eingezahlt werden, so erhält der Riester-Sparer auch nur einen anteiligen Betrag der Riester Rente Zulagen.
08.01.2009
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