Betriebshaftpflichversicherung
Als Unternehmer haftet man in Deutschland für fast alle Schäden, die durch das Unternehmen oder eigenen Mitarbeiter verursacht werden. Hierzu gehören sowohl Personenschäden als auch Sachschäden und daraus resultierende Vermögensschäden.
Aufgrund des Haftungsrisikos ist eine Betriebshaftpflichtversicherung daher sogar für manche Berufsgruppen eine Verpflichtung. Zu diesen Berufsgruppen gehören zum Beispiel Ärzte, Steuerberater oder Architekten.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt Unternehmen dabei vor Haftpflichtansprüchen, die durch das eigene schuldhafte Handeln entstanden sind und versichert die Haftungsrisiken von Gewerbetreibenden, Unternehmern, Freiberuflern und Handwerkern. Sind die Schadenersatzansprüche ungerechtfertigt gestellt worden, so weist die Betriebshaftpflichversicherung die unberechtigten Ansprüchen notfalls auch juristisch zurück und übernimmt so die Funktion ähnlich einer Rechtsschutzversicherung.
Schadensersatzansprüche entstehen oftmals durch zufällige Fehler oder Unachtsamkeiten. Dies kann sowohl der Umgang mit gefährlichen Substanzen als auch der Unfall während der Auslieferung der eigenen Produkte sein. Auch erfahrene Unternehmer können dieses Risiko nicht vollends ausschließen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung gehört deshalb zu den wichtigsten Versicherungen, die Unternehmen abschließen sollten und über die sich sowohl gestandene Unternehmen als auch künftige Selbständige in der Gründungsphase informieren sollten.
