Private Krankenversicherung: Altersrückstellungen
Im Rahmen der privaten Krankenversicherung wird immer wieder diskutiert, dass die Beiträge mit zunehmendem Alter der Versicherten ansteigen. Wenn Sie bereits langjährig versichert sind, haben Sie sicher auch bereits mit Beitragsanpassungen leben müssen. Diese sind zum einen der Inflation geschuldet, zum anderen steigen die Ausgaben der Versicherungsunternehmen durch die immer älter werdende Bevölkerung zunehmend.
Eine Möglichkeit, die Beitragssteigerung im Alter zu begrenzen, sind die Altersrückstellungen. Sie werden von der Versicherung automatisch vom Beitrag abgezogen und für Sie angelegt. Ab Ihrem 65. Lebensjahr nimmt die Versicherung dann diese Ansparung her und reduziert die notwendige Beitragserhöhung.
Problematisch war bisher, dass die Altersrückstellungen bei einem Wechsel der PKV nicht mitgenommen werden konnten und verfielen. Einige Versicherte haben aus diesem Grund auf den Wechsel verzichtet. Bis heute ist es nicht möglich, die Altersrückstellungen mitzunehmen. Einzige Ausnahme ist ein Zeitraum vom 01. Januar – 30. Juni 2009. Wer innerhalb dieses Zeitraums seine PKV wechselt, kann die Altersrückstellungen mitnehmen.
Einziger Wehrmutstropfen: Beim Wechsel der PKV müssen Sie in den Basistarif Ihrer neuen Gesellschaft wechseln. Dieser bietet jedoch nur eine medizinische Grundversorgung, so dass Sie unter Umständen auf Leistungen verzichten müssen. Nach 18 Monaten im Basistarif können Sie dann in einen anderen Tarif dieser Gesellschaft wechseln.
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