Private Krankenversicherung Arbeitgeberzuschuss
Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ist es der Fall, dass der zu zahlende Beitrag jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer gezahlt wird. Der Arbeitnehmer erhält also einen Arbeitgeberzuschuss für die gesetzliche Krankenversicherung.
Ähnlich ist dieses Vorgehen auch im Rahmen der privaten Krankenversicherung geregelt. Auch hier haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung. Grundsätzlich muss auch hier der Arbeitgeber die Hälfte des zu zahlenden Beitrags zur privaten Krankenversicherung übernehmen, allerdings nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. Dieser maximale Arbeitgeberzuschuss liegt seit 2009 bei einem Betrag von 268,28 Euro.
Sollte der Gesamtbeitrag über dem Doppelten dieser Summe liegen, muss der Versicherte diesen Mehrbetrag alleine tragen. Andererseits muss der Arbeitgeber allerdings unterhalb dieser Höchstgrenze stets die Hälfte der tatsächlich anfallenden Kosten für die Krankenversicherung zahlen. Wer also beispielsweise einen Gesamt-Versicherungsbeitrag von 400 Euro im Monat hat, bekommt vom Arbeitgeber 200 Euro als Zuschuss.
Wessen Beitrag bei 600 Euro im Monat liegt, der bekommt den maximalen Höchstbetrag von 268,28 Euro als Zuschuss. Durch dieses System soll verhindert werden, dass die Arbeitgeber für deutlich mehr Leistungen deutlich höhere Zuschüsse zahlen müssen, als es im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung der Fall wäre.
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