Private Krankenversicherung: Baby

Selbstverständlich ist es für Neugeborene und Babys genauso wichtig wie für die Eltern, dass vom ersten Tag des Lebens ein guter Krankenversicherungsschutz besteht. Gerade in den ersten Monaten und Jahren eines Kindes fallen zahlreiche medizinische Untersuchungen und Behandlungen an.

Falls nicht beide Elternteile gesetzlich krankenversichert sind, stellt sich die Frage, ob man das Baby in der gesetzlichen oder in der privaten Krankenversicherung versichern soll. Bis auf einige Ausnahme ist es prinzipiell so, dass Kinder, also auch Neugeborene und Babys, dem Elternteil „zugerechnet“ werden, welcher ein höheres Einkommen erzielt. Ist die Mutter zum Beispiel als Arbeitnehmerin aufgrund eines hohen Einkommens privat versichert und verdient mehr als der gesetzlich krankenversicherte Ehemann, so wird das Kind in der Regel ebenfalls privat krankenversichert.

Wäre die Mutter allerdings aufgrund einer selbstständigen Tätigkeit privat versichert, würde zwar immernoch mehr als der Ehemann verdienen aber dennoch ein relativ geringes Einkommen erzielen (unter der Pflichtversicherungsgrenze), dann könnte das Kind hier dem gesetzlich versicherten Ehepartner zugerechnet werden.

Sind beide Elternteile entweder gesetzlich oder privat krankenversichert, dann besteht ohnehin keine Wahlmöglichkeit, sondern das Baby ist dann jeweils gesetzlich oder eben privat zu versichern. Im Rahmen der privaten Krankenversicherung können sie heute von einem durchschnittlichen Monatsbeitrag für das Baby von rund 60-80 Euro ausgehen.

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