Private Krankenversicherung: Beamte
Beamte haben grundsätzlich das Recht, sich für eine private Krankenversicherung zu entscheiden und sind nicht wie die übrigen Arbeitnehmer zunächst in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.
Die Beitragshöhe für die Krankenversicherung wird daher bei Beamten auch nicht abhängig vom Einkommen berechnet, sondern es werden Daten wie Alter, Geschlecht und der Gesundheitszustand als Berechnungsbasis genommen.
Beamte erhalten keinen Zuschuss vom Arbeitgeber zur Krankenversicherung, wie es bei Angestellten der Fall ist, sondern diese Beiträge werden aus der so genannten Beihilfe finanziert. Die Beihilfe funktioniert auf die Art und Weise, dass ein bestimmter Prozentsatz der entstehenden Kosten für medizinische Behandlungen, Vorsorge und Untersuchungen etc. direkt von der Beihilfe übernommen bzw. gegen Vorlage der Privatrechnung durch den Versicherten erstattet werden. Beihilfeberechtige Personen sind grundsätzlich Beamte und Richter, Beamte und Richter im Ruhestand und die Witwen bzw. Witwer und Kinder dieser beihilfeberechtigten Personen.
Man hat zwar als Beamter das Wahlrecht zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung, aber da man in der gesetzlichen Krankenversicherung stets den Höchstbetrag von derzeit rund 560 Euro zahlen müsste (inkl. Beihilfe), ist die private Krankenversicherung hier fast immer günstiger und es werden mehr Leistungen geboten.
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