Private Krankenversicherung: Beamtenanwärter
Beamte können sich grundsätzlich unabhängig vom Einkommen für eine private Krankenversicherung entscheiden. Da Beamte aufgrund der Beihilfe nur 50 Prozent der Kosten in der privaten Krankenversicherung absichern müssen, ist diese Alternative auch immer günstiger, als sich gesetzlich zu versichern.
Was für die Beamten gilt, nämlich das Wahlrecht zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung, ist auch schon bei Beamtenanwärtern bzw. Beamten in Ausbildung der Fall. Auch diese haben bereits die Möglichkeit, sich in einer privaten Krankenversicherung zu versichern und müssen nicht erst warten, bis sie „ausgelernte und vereidigte“ Beamte sind.
Die Tarife für Beamtenanwärter zeichnen sich in der Regel sogar dadurch aus, dass diese besonders günstig sind, weil auf die Situation der Beamtenanwärter Rücksicht genommen wird und diese zumeist noch kein „volles“ Beamtengehalt bekommen. Im Durchschnitt kann man als Beamtenanwärter oder auch als Referendar fürs Lehramt damit rechnen, dass man sich in dieser Lebenssituation für einen monatlichen Beitrag von rund 50-70 Euro bereits in der privaten Krankenversicherung versichern lassen kann.
Diese günstigen Beiträge kommen auch aufgrund der Tatsache zustande, dass für Beamtenanwärter seitens der Krankenversicherung noch keine gebildeten Altersrückstellungen in den Beitrag mit einfließen, da diese Rückstellungen für Anwärter noch nicht gebildet werden.
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