Private Krankenversicherung: Beitragserhöhung
Während es im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung seit 2009 einen einheitlichen Beitragssatz für alle Versicherer gibt, existieren zwischen den verschiedenen Anbietern von privaten Krankenversicherungen zum Teil deutliche Unterschiede hinsichtlich der Beitragshöhe.
Bei vielen privaten Krankenversicherern wurden die Beiträge gerade in den letzten Jahren zum Teil deutlich erhöht, was auf verschiedene Art und Weise begründet wurde. Als Versicherter ist es daher wichtig zu wissen, dass Sie jederzeit das Recht haben, aufgrund einer Beitragserhöhung ihre bestehende private Krankenversicherung zu kündigen und in einer andere private Krankenversicherung zu wechseln. Allerdings sollte man vor dem Wechsel dennoch einige wichtige Aspekte berücksichtigen (Mitnahme Altersrückstellungen etc.).
Eine Beitragserhöhung wird von den Versicherern in der Regel dann durchgeführt, falls die tatsächlich durchgeführten Leistungen innerhalb eines angebotenen Tarifs die geplanten und kalkulierten Leistungen überschritten haben. Die Überprüfung, ob eine Beitragserhöhung notwendig bzw. gerechtfertigt ist, wird in der Regel nicht von der Krankenversicherung selber sondern von einem unabhängigen Treuhänder durchgeführt, was eine höhere Neutralität und Objektivität gewährleisten soll. Als Versicherter kann man im Fall der Beitragserhöhung sein außerordentliches Kündigungsrecht bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten der Erhöhung in Anspruch nehmen.
Private Krankenversicherung im Vergleich
Fordern Sie jetzt einen kostenlosen Produkt- und Anbietervergleich mit umfangreichen Informationen zu Beitragserhöhungen an. Dieser Service ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich.
