Private Krankenversicherung Bemessungsgrenze
Innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung ist es so, dass der zu zahlenden Beitrag abhängig davon ist, wie hoch das Einkommen der gesetzlich krankenversicherten Person ist. Von diesem Einkommen wird dann ein festgelegter Prozentsatz von derzeit 15,5 Prozent als Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung abgeführt.
Allerdings muss dieser Beitrag nicht für jede Einkommenshöhe abgeführt werden, sondern nur bis zu einer bestimmten Grenze, die auch als Beitragsbemessungsgrenze oder kurz als Bemessungsgrenze bezeichnet wird. Diese Bemessungsgrenze für die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung liegt derzeit bei einem Jahreseinkommen von 44.100 Euro, was einem Monatseinkommen von 3.675 Euro entspricht.
Nur bis zu dieser Einkommenshöhe werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung berechnet. Alle darüber hinaus gehenden Einkommensteile sind dann nicht mehr beitragspflichtig. Die Bemessungsgrenze existiert allerdings nur im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Da der Beitrag zur privaten Krankenversicherung unabhängig vom Einkommen der zu versichernden Person ist, gibt es in diesem Zusammenhang hier auch keinerlei Bemessungsgrenzen. Daher muss sich der Versicherte im Rahmen der privaten Krankenversicherung auch keinerlei Gedanken machen, ob das erzielte Einkommen eventuell zu hoch oder zu niedrig in Bezug auf etwaige Bemessungsgrenzen ist.
Private Krankenversicherung im Vergleich
Fordern Sie jetzt einen kostenlosen Produkt- und Anbietervergleich mit umfangreichen Informationen zur Bemessungsgrenze an. Dieser Service ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich.
