Private Krankenversicherung Einkommensgrenze

Es gibt zwei Möglichkeiten, wann man ein Wahlrecht zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung haben kann. Zum einen können sich Selbstständige und Beamte grundsätzlich aufgrund ihrer ausgeführten Tätigkeit für eine private Krankenversicherung entscheiden. Aber auch Arbeitnehmer haben unter bestimmten Voraussetzungen die Alternative, sich statt in der gesetzlichen auch in der privaten Krankenversicherung versichern zu lassen.

Dazu müssen diese Personen eine bestimmte Einkommensgrenze überschreiten, die derzeit (2009) bei einem Bruttoeinkommen von 48.600 Euro jährlich liegt, was einem monatlichen Einkommen von 4.050 Euro entspricht. Wird dieses als Versicherungspflichtgrenze bezeichnetes Einkommen in drei aufeinander folgenden Jahren überschritten, dann kann der Arbeitnehmer seine gesetzliche Krankenversicherung kündigen und sich fortan in einer privaten Krankenversicherung versichern lassen.

Man muss hier allerdings erwähnen, dass es sich um ein Wahlrecht und keine Pflicht handelt. Es ist also keineswegs so, dass Sie aus der gesetzlichen Krankenversicherung „hinaus geworfen“ würden, wenn Sie die genannten Einkommensgrenzen überschritten haben. Sollte das Einkommen nach dem Wechsel in die private Krankenversicherung aus bestimmten Gründen (Arbeitsplatzwechsel etc.) wieder unter die Einkommensgrenze fallen, dann wären die Voraussetzungen für die Versicherung in der privaten Krankenversicherung nicht mehr gegeben und Sie müssten sich dann wieder gesetzlich krankenversichern.

Falls Ihr Einkommen übrigens monatlich schwanken sollte, zum Beispiel durch Überstundenzahlungen oder Nachtzuschläge etc., ist dieses insoweit kein Problem, weil zur Feststellung, ob die Versicherungspflichtgrenze erreicht wurde oder nicht, stets das Jahreseinkommen betrachtet wird, sodass monatliche Schwankungen keine Auswirkungen haben.

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