Private Krankenversicherung: Gehaltsgrenze
Für viele Personen spielt bei der privaten Krankenversicherung die Einkommens- oder Gehaltsgrenze eine große Rolle. Da es sich bei der Gehaltsgrenze um einen etwas umgangssprachlichen Begriff handelt, können mit diesem Ausdruck zwei verschiedene Tatsachen bzw. Merkmale rund um die private und gesetzliche Krankenversicherung gemeint sein.
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Zum einen kann mit der Gehaltsgrenze die Beitragsbemessungsgrenze im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung gemeint sein. Es handelt sich dabei um ein bestimmtes Einkommen (derzeit 44.100 Euro jährlich), über das hinaus keine weiteren Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden müssen. Daher spielt die Beitragsbemessungsgrenze auch nur für gesetzlich Krankenversicherte eine Rolle. Zum anderen kann mit der Gehaltsgrenze aber auch die so genannte Versicherungspflichtgrenze gemeint sein.
Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, sich über einem Einkommen von derzeit 48.600 Euro jährlich (Versicherungspflichtgrenze) zu entscheiden, falls sie dieses Einkommen drei Jahre aufeinander folgend überschreiten), ob sie sich weiterhin gesetzlich oder privat krankenversichern möchten. Daher spielt diese Art von Gehaltsgrenze für alle Personen eine große Rolle, die sich mit dem Gedanken tragen, aus der gesetzlichen Krankenversicherung „auszutreten“ und sich privat krankenzuversichern, denn nur wenn diese Grenze erreicht wird, ist die Wahl der privaten Krankenversicherung als Arbeitnehmer überhaupt erst möglich.
Bei Selbstständigen, Freiberuflern und Beamten spielt eine etwaige Gehaltsgrenze übrigens keine Rolle, da diese unabhängig von der Höhe des Einkommens die Wahlmöglichkeit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung besitzen.
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