Private Krankenversicherung: Gesundheitsprüfung

Da der zu zahlende Beitrag im Rahmen einer privaten Krankenversicherung unter anderem auch auf der Basis von vergangenen und bestehenden Erkrankungen des Versicherten, sowie auf der Basis des aktuellen Gesundheitszustandes berechnet wird, ist es heutzutage üblich, dass vor der Neuaufnahme eines Versicherten in die private Krankenversicherung eine Gesundheitsprüfung stattfindet.

Diese Gesundheitsprüfung wird auch als Risikoprüfung bezeichnet und wird in der Regel anhand von Fragen zur Gesundheit vorgenommen, die der Versicherte wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten hat. Bestehen seitens der Krankenversicherung berechtigte Zweifel an den gemachten Angaben, so kann diese auch die Untersuchung eines Arztes zum Feststellen des Gesundheitszustandes anordnen.

Liegen gesundheitliche Beeinträchtigungen vor, dann hat die Krankenversicherung generell das Recht, einen Risikozuschlag in Form eines höheren Beitrages zu fordern oder das spezielle Risiko sogar von den später zu erbringenden Leistungen auszuschließen. Im Allgemeinen beziehen sich die Gesundheitsfragen auf ambulante Behandlungen der letzten fünf Jahre und bei stationär erfolgten Behandlungen sogar auf die letzten zehn Jahre vor der Antragstellung.

Wichtig ist bei Beantwortung der Fragen, dass man möglichst jede erfolgte Behandlung auflistet, auch wenn diese einem persönlich als völlig unbedeutend erscheint. Sollte sich nämlich später einmal herausstellen, dass eine erfolgte Behandlung nicht angegeben wurde und nun rein zufällig eine Behandlung aufgrund der selben Erkrankung erfolgen muss, auch wenn diese gar nichts mehr mit der nicht aufgeführten Behandlung zu tun hat, so kann die Krankenversicherung unter Umständen sogar die Kostenübernahme der aktuell notwendigen Behandlung verweigern.

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