Private Krankenversicherung für Kinder

Während es bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall ist, dass minderjährige Kinder automatisch im Rahmen der Familienversicherung beitragsfrei beim Hauptversicherten (Elternteil) mitversichert sind, muss im Rahmen der privaten Krankenversicherung für jedes Kind ein separater Beitrag entrichtet werden.

Ein Kind kann überhaupt erst dann in einer privaten Krankenversicherung versichert werden, wenn bereits mindestens ein Elternteil dort versichert bzw. versicherungsberechtigt ist. Falls ein Elternteil gesetzlich krankenversichert ist und der anderen Teil in einer privaten Krankenversicherung versichert ist, stellt sich häufig die Frage, zu welchem Elternteil das Kind „hinzu gerechnet“ wird.

In der Praxis ist es in der Regel dann so, dass das Kind dem Elternteil zugerechnet wird, welcher das höhere Einkommen besitzt. Ist die Frau also beispielsweise gesetzlich krankenversichert und erzielt ein Einkommen von monatlich 3.600 Euro und der Mann ist privat versichert und verdient 4.800 Euro im Monat, so wird das Kind dem Vater zugerechnet und kann bzw. muss daher auch in der privaten Krankenversicherung mitversichert werden.

Würde das Einkommen des Besserverdienenden und privat Versicherten (zum Beispiel Selbstständiger) allerdings unter der Pflichtversicherungsgrenze von derzeit 4.050 Euro liegen, dann könnte das Kind dennoch beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert werden, auch wenn der Besserverdienende in der privaten Krankenversicherung ist und mehr als der Partner in der gesetzlichen Krankenversicherung verdient.

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