Private Krankenversicherung: Basistarif

Die private Krankenversicherung ist neben der gesetzlichen Krankenversicherung die in Deutschland mögliche Form der Krankenversicherung. Sie steht jedoch nicht jedem Bürger offen, sondern kann nur von Freiberuflern und Selbstständigen genutzt werden, die nicht im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind.

Allerdings müssen Selbstständige und Freiberufler die Beiträge für die private Krankenversicherung selbst finanzieren, staatliche Unterstützung gibt es nicht. Viele Selbstständige, die in den letzten Jahren die Beiträge nicht aufbringen konnten, haben auf eine Versicherung komplett verzichtet. Im Fall von notwendigen Arztbesuchen müssen diese dann selbst finanziert werden, ansonsten wird die Behandlung verweigert.

Der Gesetzgeber hat dies nun verhindert, auch bei der privaten Krankenversicherung besteht jetzt eine Pflichtversicherung. Damit sich jeder Bürger die Versicherung leisten kann, bieten die privaten Versicherungsunternehmen jetzt einen so genannten Basistarif an, dessen Kosten auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenkasse liegen. Dabei muss allerdings beachtet werden, dass sich auch die Leistungen am Katalog der gesetzlichen Kassen orientieren und somit nicht mit einer Privatversicherung vergleichbar ist.

Wichtigster Vertragsbestandteil ist dabei, dass die Versicherungen zur Aufnahme von Antragstellern verpflichtet sind, eine Ablehnung aufgrund gesundheitlicher Risiken ist nicht mehr möglich. So soll es auch bereits erkrankten Menschen möglich sein, eine Versicherung abschließen zu können, um Behandlungen bezahlbar zu machen.

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